Verkehrswertgutachten

Detaillierte und ausführliche Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie

Gutachten erstellen

Wir ermitteln für Sie den Verkehrswert Ihres Grundstücks und/oder Ihrer Immobilie nach § 194 BauGB

  • Gutachten nach anerkannten Grundsätzen (BauGB und ImmoWertV)
  • Verwendbar bei Gericht und Finanzamt
  • Vollumfänglicher Dokumentenservice
  • Preis individuell nach Wert der Immobilie und Aufwand

Beispiele für Bewertungsanlässe

Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung

Für den Fall einer Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie verpflichtet Sie das Finanzamt zur Zahlung der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Im Zuge dessen unterstellen die Finanzämter durch Standardverfahren regelmäßig Verkehrswerte, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht immer entsprechen. Oftmals befinden sich die von den Finanzämtern pauschal angesetzten Immobilienwerte oberhalb der aktuellen Verkehrswerte und führen somit zu einer überhöhten Steuerlast.

Verlassen Sie sich nicht auf die Bewertung des Finanzamtes. Wir berechnen Ihnen den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.

Verkehrswertgutachten bei Scheidung

Ein genauso unangenehmes wie häufiges Thema: Scheidung! Ist Immobilienbesitz im Spiel, egal ob einzeln oder gemeinsam, kann es noch unangenehmer werden. Leider gönnt man sich oftmals gegenseitig nichts mehr und die Kommunikation untereinander wird schwieriger und schwieriger. In einer solchen Auseinandersetzung gibt es meistens zwei Situationen:

  • 1. Die Immobilie soll verkauft und der Überschuss aufgeteilt werden oder
  • 2. einer der Ehepartner/Geschiedenen übernimmt den Immobilienbesitz und zahlt den jeweils anderen aus.

In beiden Fällen ist eine unabhängige und verlässliche Wertermittlung durch ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ratsam, denn viel zu oft werden aus Kleinigkeiten große Streitigkeiten und die Angelegenheiten erfordern Gerichtsbarkeiten.

Verkehrswertgutachten für Bilanzierungszwecke

Für jedes Unternehmen, welches Immobilien besitzt, ist eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Immobilien-Verkehrswerte ratsam. Nicht nur durch den Anstieg der Immobilienpreise in den vergangenen Jahren, sondern auch durch Restnutzungsdauer verlängernde Maßnahmen wie Instandsetzung oder Modernisierung von Gebäuden können in der Bilanz stille Reserven gebildet werden, die einen wichtigen Faktor für Investitionen darstellen.

Die Jahresabschlüsse von börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union müssen nach den Grundsätzen der IAS (= International Accounting Standards) oder IFRS (=International Financial Reporting Standards) erstellt werden. Für die Bilanzierung ist gem. IAS 16 § 31 der beizulegende Zeitwert (Fair Value) von Grundstücken und Gebäuden anzugeben. Der Fair Value (fairer Wert, deutscher Fachbegriff: beizulegender Zeitwert) ist der Marktwert des Wirtschaftsobjekts und somit der Verkehrswert einer Immobilie.

Weitere Bewertungsanlässe können sein:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Kauf einer Immobilie
  • Ermittlung persönlicher Vermögenswerte
  • Anderer steuerlicher Kontext als Erbschaft/Schenkung
  • Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft
  • Bewertung von Rechten und/oder Lasten
  • Wertermittlung im Versicherungsfall
  • Gegengutachten
  • Zwangsversteigerung

Bei den meisten Bewertungsanlässen ist eine professionelle Ermittlung des Verkehrswertes unerlässlich. Ein solches Gutachten dient nicht nur als sachliche Grundlage, sondern bietet Ihnen auch Rechtssicherheit für den jeweiligen Zweck.

Erforderliche Unterlagen und Informationen für ein Verkehrswertgutachten

Folgende Unterlagen und Informationen sind für das Gutachten erforderlich und müssen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • Aktueller Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
  • Vorhandene Wertermittlungen
  • Bei Erbbaurechten den Erbbaurechtsvertrag
  • Bei Rechten in Abt. II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
  • Bauzeichnungen/Grundrisse
  • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung

Können die Unterlagen und Informationen durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden, sind diese vom Sachverständigen zu beschaffen. Die Kosten zur Einholung erhöhen entsprechend das Gesamthonorar.

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